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Die Durchsetzung des AI Act hat begonnen – zentrale Hochrisikoregeln gelten jedoch später

Der EU AI Act ist in eine neue Durchsetzungsphase eingetreten, während einige Regeln für Hochrisikosysteme später gelten. Hier sind der offizielle Zeitplan und Fragen, die Kanzleien prüfen können.

Beobachtete Ereignisse

Der AI Act wurde am 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar, mit einigen Ausnahmen. Die Europäische Kommission teilt mit, dass das AI Office und nationale Behörden an diesem Tag mit der Durchsetzung der bereits anwendbaren Vorschriften begannen; bestimmte Transparenzpflichten galten ebenfalls ab diesem Datum.

Der AI Omnibus trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Nach dem aktuellen Zeitplan der Kommission gelten die Regeln für Hochrisiko-Anwendungsfälle in Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Einordnung

Die Abfolge spricht für eine stufenweise Übersicht möglicher Betroffenheit, nicht für einen pauschalen Aufschub oder einen einzigen Termin für alle Systeme. Entscheidend sind der vorgesehene Zweck des Systems, die Rolle der Organisation und der Branchenkontext. Daraus können sich mögliche Beratungsfelder in Technologie und Daten, Beschäftigung, Governance, geistigem Eigentum oder Produktregulierung ergeben – die öffentlichen Daten belegen jedoch weder einen Rechtsbedarf noch einen Verstoß oder ein Mandat eines bestimmten Unternehmens. Dies ist Entrivas Interpretation des offiziellen Zeitplans.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Erfassen Sie jedes KI-System, seinen vorgesehenen Zweck und die Märkte, in denen es eingesetzt wird.
  2. Bestimmen Sie die Rolle der Organisation in der KI-Wertschöpfungskette und ob das System unter einen Anwendungsfall in Anhang III oder ein Produkt in Anhang I fällt.
  3. Trennen Sie bereits geltende Vorschriften von späteren Hochrisiko-Terminen; prüfen Sie auch weitere Pflichten des AI Act und sektorale Regeln.
  4. Bestätigen Sie den territorialen Anwendungsbereich und den nationalen oder EWR-Status anhand aktueller offizieller Quellen, bevor Sie konkrete Sachverhalte beurteilen.

Dieser Überblick auf EU-Ebene dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Der territoriale Anwendungsbereich und eine Übernahme in den EWR werden nicht bewertet. Ein möglicher Bedarf an Rechtsberatung ist lediglich eine von der Kanzlei zu prüfende Hypothese, kein bestätigtes Mandat. Die Kanzlei prüft Relevanz und Interessenkonflikte und entscheidet, ob und wie sie nachfasst.

Quellen

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